Bis 31.12.2023 mussten Wallboxen bis 11 kW nur an den Netzbetreiber gemeldet werden. Wenn der die Meldung ignorierte weil sie z.B. per E-Mail kam, war das sein Problem.
Seit 1.1.2024 fallen Wallboxen ab 4,2 kW unter §14a EnWG. D.h. sie müssen durch den Netzbetreiber steuerbar angeschlossen sein. Diese Installation im Zählerschrank kann/darf nur ein registrierter Elektroinstallateur machen. Die meisten Netzbetreiber haben das Thema Steuerbarkeit aber immer noch nicht am laufen!
Eigentlich soll diese Regelung den Anschluss von Wärmepumpen, Wallboxen, PV-Anlagen, Batteriespeicher beschleunigen, da durch die Steuerbarkeit das Stromnetz nicht so schnell ausgebaut werden muss. Aber die Netzbetreiber sind auch bei der Steuerbarkeit laaangsam in der Umsetzung. 🙄