Hi zusammen, jemand aus Stuttgart hier mit einem WARP Charger? Ich bin an einem Austausch interessiert, wie genau die Umsetzung von §14a EnWG (Kommunikationsfähigkeit, Dimmen der Wallbox) umgesetzt werden muss, wenn man Netze Stuttgart als Netzbetreiber hat. Die Netzbetreiber verweisen auf die Elektrofachkraft. Meine Elektrofachkraft möchte einige (aufwändige) Änderungen an meinem Hausanschluss vornehmen. Unter anderem soll eine "vom eigentlichen Heimnetzwerk getrennte Kommunikationsleitung samt Switch" in einem größeren Schaltschrank installiert werden, der eine komplette elektrische Neuinstallation vom Hausanschluss erfordert. Ich ging bisher der Annahme, das die Warp4 bei aktiver Internetverbindung bereits alles mitbringt, was es braucht, um §14a EnWG konform zu sein. Kann da jemand was zu sagen? Vielen Dank & Viele Grüße w4LLy