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Warp4 - Stuttgart - §14a EnWG

Featured Replies

Geschrieben

Hi zusammen,

jemand aus Stuttgart hier mit einem WARP Charger? Ich bin an einem Austausch interessiert, wie genau die Umsetzung von §14a EnWG (Kommunikationsfähigkeit, Dimmen der Wallbox) umgesetzt werden muss, wenn man Netze Stuttgart als Netzbetreiber hat.

Die Netzbetreiber verweisen auf die Elektrofachkraft. Meine Elektrofachkraft möchte einige (aufwändige) Änderungen an meinem Hausanschluss vornehmen. Unter anderem soll eine "vom eigentlichen Heimnetzwerk getrennte Kommunikationsleitung samt Switch" in einem größeren Schaltschrank installiert werden, der eine komplette elektrische Neuinstallation vom Hausanschluss erfordert. Ich ging bisher der Annahme, das die Warp4 bei aktiver Internetverbindung bereits alles mitbringt, was es braucht, um §14a EnWG konform zu sein.

Kann da jemand was zu sagen?

Vielen Dank & Viele Grüße
w4LLy

Geschrieben

Hallo @w4LLy ,

Ich lebe selber zwar nur Zeitweise in der Nähe von Stuttgart, kenne aber einen Warp4-Besitzer in Reutlingen.

Deine Frage ist aber nach meiner Meinung unabhängig von Deinem Standort. Grundsätzlich bist Du mit der Installation einer Wallbox (unabhängig vom Typ) im Bereich der „wesentlichen Änderung“ und verlierst den Bestandsschutz Deiner Zählerschranks und musst die aktuellen Anforderungen erfüllen. Wie das gelingen kann / wie aufwändig das ist, hängt vom Alter und Zustand der aktuellen Zählerschranks ab.

Es gibt grundsätzlich 2 Wege der Ansteuerung gemäß §14a. Entweder Du legst eine Steuerleitung vom Zählerschrank entweder über „Klappertechnik“ also Koppelrelais, so wurde das in der Vergangenheit gemacht. Oder „modern“ über Netzwerk / EE-Bus. So würde ich das heute machen.

Für die Ansteuerung brauchst Du einen Netzwerkanschluss / Netzwerkkabel im Zählerschrank im AAR (Anlagenseitiger Anschluss Raum). Von dort geht es (mehr oder weniger) zwangsläufig in den lokales Netzwerk. Ein separates Netzwerk aufzubauen macht in meinen Augen keinen Sinn, Du möchtest ja wahrscheinlich auch die „Onlinefunktionen“ der Warp nutzen. (Solarprognose, Solarleistung, Einspeisung, Lastmanagement, Fernbedienungen per App, Firmwareupdates)

Die Warp hat genau einen Netzwerkanschluss (Ethernet oder WLAN) und über den läuft „alles“.

Es gibt in der Norm auch keine Anforderung, dass dieses Netz getrennt sein muss, genau für diese Netzwerktrennung ist ja die Steuerbox gedacht. Es liegt übrigens in Deiner Verantwortung als Betreiber, dass die Steuerung funktioniert, das ist also auch kein Argument. Du kannst auch WLAN nutzen um z.B. in die Garage zu kommen.

Viele Grüße Michael

Geschrieben

Siehe Anlage 4 der Ergänzungen zu den TAB 2023, Kapitel 6.5, insbesondere Abbildung 6.

Die WARP4 ist $14a EnWG-konform und EEBUS-kompatibel. Dein Netzanschluss muss allerdings auch für $14a EnWG vorbereitet sein, damit dort vom EVU z.B. eine EEBUS-kompatible Steuerbox eingebaut werden kann, die dann ihre Kommandos an die Wallbox absetzt. Die Internetverbindung der Wallbox ist egal, da die Steuerung (immer?) nur über die Steuerbox des EVU läuft. Dass du wahrscheinlich noch keine Steuerbox bekommst und anscheinend auch noch nicht vorgegeben ist, wie die Steuerbox denn genau an die Verbrauchseinrichtung angeschlossen werden soll, ist dabei irrelevant. Hört sich bescheuert an, ist es aber auch.

Edit: Da war elektron etwas schneller als ich.

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