steak Posted May 3, 2021 at 09:00 PM Posted May 3, 2021 at 09:00 PM Im Anmeldeformular muß ich u.a. zwei Fragen beantworten: 1. Steuerung durch Netzbetreiber nach §14a EnWG als unterbrechbare Verbrauchseinrichtung(mit TSG-Schütz abschaltbar) ja/nein 2. Zusätzliche Schnittstelle zur Leistungsregulierung für Netzbetreiber vorhanden. ja/nein Was trifft zu ? (WARP Charger Smart) Quote
batti Posted May 4, 2021 at 07:48 AM Posted May 4, 2021 at 07:48 AM Hallo Steak, 1. Nein Bei manchen Netzbetreibern wird ein zusätzliches Schütz vor die Wallbox geschaltet, mit der die Wallbox vom Netzbetreiber abgeschaltet werden kann. Direkt integriert ist so etwas in unseren Wallboxen nicht. 2. Nein Unsere Wallbox besitzt ja Schnittstellen, mit denen die Leistung der Wallbox gesteuert werden kann. Damit erfüllt sie die Anforderungen für die KfW: Zitat Die Ladestation muss über eine sichere digitale, bidirektionale Kommunikationsschnittstelle verfügen und über gängige, standardisierte Kommunikationsprotokolle angesteuert werden können, um mit anderen Komponenten innerhalb des Energiesystems kommunizieren zu können. Über die Ansteuerung muss die Leistung der Ladestation begrenzt oder nach entsprechenden Vorgaben zeitlich verschoben werden können. Damit ist aber nicht sichergestellt, dass ein Netzbetreiber damit die Leistung regulieren kann. Wenn es keine Anforderung seitens deines Netzbetreibers gibt, dass du irgendetwas mit Ja ankreuzen muss, dann würde ich hier auch "Nein" ankreuzen. Denn rein technisch wird es dem Netzbetreiber schwer fallen unsere Schnittstellen zu nutzen. Sollte ein Ja notwendig sein, kannst du das aber auch ankreuzen, da es rein technisch die Möglichkeit gibt. VG Bastian Quote
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