Mir fällt -zum Glück- seit meiner Zeit in USA und UK meist nicht mal auf, ob's Gelesene in Englisch oder in Deutsch war....
Mir persönlich ist's also egal.
Jedoch : Ein wenig Kenntnis von EU-Gebrabbel kann im Handelsumfeld zur Abwendung von Ungemach für die Firmenkasse gar nicht schaden:
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...durch die Richtlinien 91/368/EWG, 93/44/EWG und 93/68/EWG des Rates ... und in der Richtlinie 98/37/EWG mit allen ihren Änderungen kodifiziert ... Sie harmonisiert die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten ... Sie verlangt vom Hersteller oder seinem Bevollmächtigten, gemäß Artikel 1.7.4. b, die Vorlage der Betriebsanleitung in einer der Gemeinschaftssprachen und deren Übersetzung in der oder den Sprache(n) des Verwendungslandes. Die Wartungsanleitung für das Fachpersonal kann in einer einzigen von diesem Personal verstandenen Gemeinschaftssprache abgefasst sein (siehe »Richtlinie 98/37/EG«, Anhang 9).
Aufmerksamkeit sollte auch der Aspekt der Produkthaftung gewidmet werden, die in den meisten Ländern ähnlich ausgelegt wird: Ein etwaiges Produkt muss die erwartungsgemäße Sicherheit bieten können; dazu gehört auch die (sprachliche) Verständlichkeit des Produktzwecks, der Gefahren, die eventuell von ihm ausgehen, und die Verständlichkeit seiner Bedienung.
Übersetzungen sind folglich nicht nur notwendig für den Warenverkehr, sondern werden-etwas überspitzt formuliert-unter Sanktionsandrohung europaweit verordnet. Will ein Unternehmen exportieren, muss es zwangsläufig übersetzen lassen!
blah-blah-blah
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Auszugsweise übernommen von http://www.glossa-group.com -> EU-Rechtsvorschriften am 27.07.2012 19:00h
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Duck-und-wech...
Dietmar