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Abrechnung mit dem Arbeitgeber - WARP1


eweri

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Hallo!

Ich habe seit neustem einen Dienstwagen und den lade ich Zuhause an meiner WARP1. Nun habe ich festgestellt, dass selbst bei einem Hybrid-Fahrzeug, dass man immer lädt, wenn es möglich ist, doch nicht unerhebliche Energiemengen in dem Fahrzeug verschwinden.

Nun hatte ich bisher immer einen Verbrenner und mein Arbeitgeber hat immer alle Betriebskosten und auch alle Treibstoffkosten bezahlt. Ich möchte bei einem Hybridfahrzeug nicht schlechter gestellt sein.

Nun bin ich nicht gewillt, die Kosten für den Strom jetzt selber zu übernehmen. Das Argument, das ich von meinem Steuerberater hörte, dafür sparen Sie ja Steuern ist Quatsch. Die Steuerersparnis ist ein Kaufanreiz und keine pauschale Bezahlung für den privat geladenen Strom. Ausserdem senkt dies die Sozialabgaben auch für den Arbeitgeber. Deswegen sprach ich also mit dem Steuerberater unserer Firma und der wollte mich mit Steuerersparnis und Pauschale für den geladenen Strom abspeisen.

Ich habe vor einem Jahr die WARP1 in "Vollausstattung" gekauft und habe somit einen MID-Zähler. Hier im Forum hat mich dann ein Bericht darauf gebracht, dass Arbeitnehmer keinen eichrechtskonformen Zähler benötigen, sondern ein MID-konformer reichen würden, wenn man auf seinem privaten Grundstück den Dienstwagen lädt.

Daraufhin habe ich mal gegoogelt und bin auf diverse Artikel gestoßen. Alle sind sich einig, dass ein MID-konformer Zähler vorhanden sein muss. Viele Artikel behaupten dann, dass zusätzlich RFID vorhanden sein "MUSS" um die Ladung des Dienstwagens eindeutig zuordnen zu können. Andere Artikel sprechen eher von einem "KANN" - da die WARP1 kein RFID hat, wohl aber ein Login und ich den automatischen Ladungsstart abgeschaltet habe, sollte das doch auch dem Finanzamt genügen oder?

Zur Zeit gibt es so wie so nur ein Fahrzeug, das geladene werden kann. Ich denke nächstes Jahr könnte es sein, das sich da etwas ändert, vielleicht auch erst wenn der Sion ausgeliefert wird.

Hat jemand von euch schon Erfahrungen mit dem Abrechnen der Energiekosten mit dem Arbeitgeber?

Mit freundlichen Grüßen,

eweri

 

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Hallo,

natürlich hängt es grundsätzlich am Arbeitgeber, ob bzw. wie er den Strom abrechnet. Die grundsätzliche Regelung bzgl. Kraftstoff (bei einem Verbrenner) ist meist bereits durch die Dienstwagenvereinbarung bzw. durch die Zusatzvereinbarung im Arbeitsvertrag geregelt. Einen pauschalen Anspruch auf die Übernahme der Betriebskosten hat man m.W.n. nicht.

In meiner Firma wird es sehr pragmatisch gehandelt. Für „Steckdosenlader“ wurden seitens Firma geeichte Stromzähler bereitgestellt, welche einfach zwischen Steckdose und Ladekabel gestöpselt werden konnten. Hier musste bei der Abrechnung ein Foto des Zählers inkl. Auszug aus dem aktuellen Stromvertrag eingereicht werden, aus welchem der Arbeitspreis je kWh hervorging.

Nach Umstellung auf meine Wallbox Warp2 reicht es meinem Arbeitgeber aus, wenn ich ihm den „aufbereiteten“ CSV-Auszug des Wallbox-seitiges Stromzählers bereitstelle. Derzeit habe ich zwar RFID inkl. Der Möglichkeit, verschiedene User trennen zu können, mangels privatem E-Auto nutze ich es aber noch nicht. Zumindest bin ich aber gerüstet, falls mal ein Freund laden möchte etc. Zusätzlich bin ich auf der sicheren Seite, falls mein AG mal nachfragt bzgl. Stromzähler.

Für die Abrechnung von Privat (mir) gegenüber einer Unternehmung (mein AG) ist m.W.n. Ein MID-Zähler ausreichend.

Viele Grüsse

Mark

 

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Ich habe das auch genau so vor. Aktuell haben wir privat ein E-Auto aber in Kürze bekomme ich auch ein solches als nächsten Dienstwagen.

Meine dahingehend bereits vorbereitete Lösung ist die WARP2 Pro mit internem Zähler und NFC-Karten. D.h. Ladestart damit mit dem jeweiligen Benutzer und am Monatsende kann ich das Charge-CSV entsprechend danach trennen und die kWh für den Dienstwagen an den AG geben. (Und eine dritte Karte für Gäste, so dass ich auch für meine statistischen Bedürfnisse den privaten Verbrauch korrekt getrennt erfassen kann.)

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