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§14a EnWG in Hamburg


till

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Hat jemand in Hamburg dieses Jahr schon einen Warp Charger in betrieb genommen?

Ich versuche mich gerade mit dem Antrag für das reduzierte Netzentgeld auseinander zu setzen. In Hamburg wird die Steuerbarkeit scheinbar durch OCPP realisiert, was ja eigentlich eine gute Sache ist. Aber die wollen scheinbar eine Simkarte für die Wallbox oder ein UMTS Modem schicken. Ich vermute ja dass das die Theorie ist und das für meine eine 11kW Wallbox nicht kommt, aber hat da schon jemand Erfahrungen?

Wenn das kommt bräuchte man irgendwie in der Firmware einen Weg wie man die Verbindung zum Heimnetz und zu Stromnetz Hamburg sauber trennt. Naheliegend wäre da für mich mit VLANs zu arbeiten, damit man auf dem selben Kabel zwei getrennte Netze hat, die man dann im Haus aufteilen kann.

Anschluss privater Ladeinfrastuktur.pdf

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Ich Frage mich ob die nicht vielleicht auch damit einverstanden wären dein Internet zu nutzen für die Anbindung solange du damit einverstanden bist. Dann hätten Sie ja auch nicht die laufenden Kosten der SIM Karte.

Ein anderes technisches Detail was mir nicht klar ist: Soweit ich OCPP kenne wird eine Ladung immer über eine Authentifizierung freigegeben, d.h. der Netzbetreiber müsste deine NFC-Karten irgendwie anlernen oder dir NFC-Karten bereit stellen oder sowas. Ob die das wohl bedacht haben?

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Über das Smart Charging Profile läuft die Steuerung im Sinne von der Netzbetreiber kann damit den Ladestrom einstellen. Trotzdem funktioniert OCPP so, dass ein Ladevorgang zwingend mit einem NFC-Tag freigegeben werden muss. Ob ein Tag berechtigt ist entscheidet der OCPP-Server (lies: dein Netzbetreiber). Ich spekuliere jetzt mal, dass das den typischen Stadtwerken egal ist, wer an einer privaten Wallbox lädt und sie deshalb einfach bei jedem Tag den Ladevorgang freigeben.

Da wir die OCPP-Implementierung kontrollieren, könnten wir natürlich einen Modus einbauen, der die ganze NFC-Freigabe überspringt und ggfalls ankommende RemoteStopTransaction-Anfragen des Servers ignoriert. Damit könnten die Stadtwerke nur noch den Ladestrom kontrollieren, aber nicht mehr einen Ladevorgang komplett stoppen. Das wäre aber nicht nach OCPP-Spezifikation (und man müsste es erst implementieren).

 

On 5/8/2024 at 9:25 AM, borg said:

Ich Frage mich ob die nicht vielleicht auch damit einverstanden wären dein Internet zu nutzen für die Anbindung solange du damit einverstanden bist. Dann hätten Sie ja auch nicht die laufenden Kosten der SIM Karte.

Laut der PDF (Seite 10/11) geht das nicht:

"Voraussetzung für die Anbindung von kommunikationsfähigen Ladestationen an das zentrale Verwaltungssystem ist die Anbindung der Ladesteuerung an das Mobilfunknetz [...] ergeben sich folgende Möglichkeiten:
(1) Verfügt die Ladeeinrichtungen über einen SIM-Karten Slot, kann die Stromnetz Hamburg GmbH bzw. der entsprechende CPO eine SIM-Karte in die Ladestation einlegen und die notwendige Konfiguration der Datenverbindung vornehmen

(2) Verfügt die Ladeeinrichtung über keinen SIM-Karten-Slot, kann ersatzweise ein UMTS Router nahe der Ladestation (am Zählerplatz im Haus) errichtet werden und in diesen die SIM-Karte einlegt werden. Der Router dient dabei als Gateway für den Verbindungsaufbau"

Ob die das wirklich so strikt auslegen, wie es da steht ist natürlich unklar.

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Das PDF ist von 2020. Der §14a ist da überhaupnicht Berücksichtigt. Es wird verschiedene Anschlußmölichkeite geben, zB. mit potenialfreien Kontakt. Die ganze Kommunikation kommt vom Netzbetreiber. Für höherwertige Anschlüsse gibt was mit eebus und http Protokoll. Also nicht erst Geld für eine Übergangslösung ausgeben, die eventuell nächstes Jahr schon wegfällt. Ich habe von mehreren Netzbetreibern gehört, das keine Übergangslösungen eingebaut werden, sondern direkt richtig. Solange gibt es die Vergünstigungen ohne Gegenleistung.

bearbeitet von rbeudel
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